General terms and conditions of business

Es gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“):

§1 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BEWA-Group (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Besteller (nachfolgend „Käufer„) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Waren im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Leistungen, die im Rahmen einer Online-Bestellung im BEWA-Group Shop erworben werden können.

1.3 Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Verbraucher“ richtet sich nach der Legaldefinition in
§ 13 BGB. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff „Unternehmer“ richtet sich nach der Legaldefinition in § 14 BGB.

§2 Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation der Ware durch den Verkäufer stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung der Ware gemäß § 2.2 dieser AGB durch den Käufer ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB.

2.2 Der Käufer kann Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er jeweils einen verbindlichen Antrag zum Kauf jedes einzelnen im Warenkorb befindlichen Produkts ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die privacy policy akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.3 Der Käufer erhält nach Auslösen einer Bestellung eine automatisierte E-Mail (Empfangsbestätigung), in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist. Sie stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail (Bestell-/ Versand-bestätigung) versandt wird.

2.4 Ihre Bestelldaten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei uns gespeichert. Sofern Sie sich im BEWA-Group Shop registriert haben, können Sie Ihre Bestelldaten unter „Mein Konto“ aufrufen.

§3 Preise, Versandkosten und Lieferung

3.1 Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

3.2 Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Online-Shop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

3.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

3.4 Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: 2-5 Werktage nach dem Eingang der Zahlung).

§4 Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit des Kaufpreises, Zahlungsverzug

4.1 Der Verkäufer unterstützt grundsätzlich folgende Zahlungsarten: Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express), PayPal und Zahlung auf Rechnung. Die Anbieterin behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsmethoden nicht zur Verfügung zu stellen oder auf andere Zahlungsmethoden zu verweisen.

4.2 Mit Ausnahme des Kaufs auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Zahlung mittels Kreditkarte oder PayPal erfolgt die Belastung durch Abbuchung des Rechnungsbetrags beim Abschluss der Bestellung.

4.3 Bei Lieferung auf Rechnung ist der Käufer verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Ware befindet sich der Käufer, ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre, in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat er dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Dem Käufer ist gestattet, nachzuweisen, dass der tatsächliche Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder geringer ist.

4.4 Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

4.5 Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

§ 5 Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über.

5.2 Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

§ 6 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal

Der Käufer ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.

§ 7 Gewährleistung

7.1 Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

7.2 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine dem Verkäufer zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

7.3 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mangelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind.

7.4 Im Fall der Nachbesserung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Gegenüber Nichtverbrauchern gilt dies nur, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

7.5 Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.

7.6 Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.

§ 8 Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

8.1 Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer vom Verkäufer seine Gewährleistungsrechte ohne Fristsetzung geltend machen.

8.2 Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

8.3 Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadenersatz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

9.2 Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers diesem gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

9.3 Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 10 Warenrücknahme/Wiedereinlagerungsgebühr

10.1 Soweit der Verkäufer freiwillig vom Käufer Ware zurücknimt, gilt Folgendes: Rücknahmefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der Käufer eine Rückerstattung in Höhe des Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr. Die Rücksendekosten sind durch den Käufer zu tragen und werden nicht erstattet.

10.2 Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel pauschal 15 % des Wertes der zurückgenom-menen Ware, sofern nicht ein anderer Wert anlässlich der Rücknahme vereinbart wird.

§ 11 Haftung

11.1 Vorbehaltlich der Regelung in § 11.2 wird die Haftung des Käufers für Schadensersatz wie folgt beschränkt:

Wurden wesentliche Vertragspflichten einfach fahrlässig vom Verkäufer verletzt, haftet der Verkäufer der Höhe nach begrenzt nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut, sog. „Kardinalpflichten“.

Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

11.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen einer zwingenden gesetzlichen Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.3 Die Haftungsbeschränkung der §§ 11.1 und 11.2 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11.4 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

    §12 Hinweise zur Datenverarbeitung

    12.1 Der Käufer speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten des Käufers zur ordnungs-gemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

    12.2. Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerklärung des Verkäufers. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Webseite www.bewa-group.de jederzeit über den Link „privacy policy“ in druckbarer Form abrufbar ist.

    12.3 Jeder Käufer ist als Datenverantwortlicher darüber hinaus eigenständig für die Einhaltung der jeweilig in seinem Land gültigen Datenschutzgesetzgebung verantwortlich.

    §13 Schlussbestimmungen

    13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf
    beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht) und des Internationalen Privatrechts, auch wenn der
    Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. Zwischen den Parteien wird für die gesamte Dauer ihrer vertraglichen Beziehungen Deutsch als Vertragssprache vereinbart.

    13.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer der Sitz des Verkäufers vereinbart.

    13.3 Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform finden Sie unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
    An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nimmt der Verkäufer nicht teil.

    13.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

    Stand: 20. Dezember 2024

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